MAKLERZY FINANSOWI I UBEZPIECZENIOWI
Betriebshaftpflichtversicherung
Gemäß dem deutschen Gesetz, haftet man für die Schäden an den Dritten mit dem ganzen eigenen Vermögen. Das betrifft auch Einmannbetriebe. Es sollen daher im Wesentlichen zwei Fragen unterschieden werden- Haftpflicht und Haftpflichtversicherung.
Haftpflicht existiert zwischen dem Täter und dem geschädigten Dritten. Täter oder Geschädigter kann ein Investor, ein Bauarbeiter, ein Baustellenachbar, ein Baustofflieferant, ein Fußgänger usw. sein.
Haftpflichtversicherung existiert zwischen dem Versicherer und dem Täter z.B. einem Architekten, einem Bauunternehmern oder einen anderen Gewerbetreibenden, der eine Betriebshaftpflichtversicherung hat. Solche Versicherung garantiert dem Versicherten einen Versicherungsschutz gegen Entschädigungsansprüche von einem Dritten für den während der Geltungsdauer der Versicherung unabsichtlich aufgetretenen Schaden:
-Personalschäden- deren Folge ist Tod, Körperverletzung, Nervenzerrüttung oder anderer Gesundheitsschaden. In diesem Fall haftet die Versicherung meistens bis zu 2.000.000 €.
- Sachschäden- Schaden entsteht durch Sachzerstörung oder –beschädigung. Versicherung haftet bis 1.000.000 €.
- Vermögensschäden- es sind Schäden, die als Folge des Hauptschaden aufgetreten sind z.B. infolge des Gesundheitsschaden wurden Verdienstmöglichkeiten begrenzt oder infolge des Schaden wurde Auftragsfrist überschritten und es entstand Notwendigkeit eine Vertragsstrafe zu bezahlen usw. Der Versicherer haftet bis zu 50.000 €.
Versicherungsvertrag schützt vor allem den Versicherten und die von ihm angestellten Mitarbeiter- aufgepasst! bei der Vertragsschließung muss die Anzahl der Mitarbeiter angegeben werden. Versicherungsschutz umfasst aber nicht die Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Strafzetteln, Busgelder usw. Das heißt, dass die Versicherung keine Eigenschäden, also Schäden, die versicherte Person getragen hat, umfasst. Zu Pflichten des Versicherten gehört Bewertung der Haftpflicht, Schadenersatz für Schaden, für den der Versicherte zahlen soll aufgrund der Anerkennung des Entschädigungsanspruchs, des Schlusses eines Vergleichs oder der rechtskräftigen richterlichen Entscheidung sowie Abwehr der ungerechtfertigten Entschädigungsansprüchen. Der Versicherte kann dabei die Hilfe der Versicherungsgesellschaft in Kauf nehmen, vor allem, wenn es um Bewertung des Entschädigungsanspruchs und die Höhe der Entschädigung geht. In Hinsicht auf den oft benutzten komplizierten Ablauf des Entschädigungsprozesses rate ich Ihnen sich in erster Linie an die Versicherungsgesellschaft wenden, wo die Sachkundigen bei der Bewertung der eingetretenen Situation helfen.
Diese Versicherung ist nicht pflichtig, aber viele Investoren und Auftraggeber sie von den Auftragnehmern bei der Vertragsschließung verlangen. Kosten für solche Versicherung hängen von Gewerbeart und – umfang sowie der Mitarbeiterzahl ab. Zum Beispiel kann ich die Beitragshöhe für einen Einmannbetrieb angeben, der sich mit Fußboden- und Fliesenlegen und Renovierungen beschäftigt- jährlicher Beitrag beträgt 380 €. Für neu eröffneten Firmen (innerhalb letzten Halbjahres) gibt es Preisnachlässe.
Privathaftpflichtversicherung- diese Versicherung schützt vor der finanziellen Verantwortung für die den Dritten unabsichtlich zugefügten Schäden im privaten Leben. Diese Versicherung umfasst die ganze Familie und der jährliche Beitrag beträgt ca. 50 €.
Die o.g. Versicherungen schützen vor der finanziellen Verantwortung, die nicht nur unsere finanzielle Stabilität zerstören kann aber uns auch finanziell für lange Jahre in Unglück stürzen kann.
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