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Finanzielle Sicherheit bei Verlust der Arbeitsfähigkeit

 

 

Stellen Sie sich bitte vor, dass Sie infolge der Erkrankung (Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall) oder aufgrund eines Unfalls dauerhaft die Fähigkeit zu arbeiten verlieren. Wenn Sie eine Gewerbe betreiben- ist das für Sie eine Katastrophe. Sie bleiben ohne finanzielle Mittel sowohl aus Deutschland als auch aus Polen. Gibt es eine Möglichkeit sich von solchen Situationen zu schützen? Natürlich, und zwar in zweifacher Weise:

 

Berufsunfähigkeit- sichert eine Rente für den Verlust der Arbeitsfähigkeit und man kann sie in zwei Formen: Risiko- oder Kapitalform schließen. Im Fall der Kapitalversicherung, auch im Falle der keinen Anspruch auf eine Rente während der Versicherungszeit, nach Ablauf der Zeit, für die Versicherung abgeschlossen worden ist, wird der erhebliche Teil der Beiträge erstattet. Selbstverständlich ist der Versicherungsbeitrag für Risikoversicherung bei der gleichen Versicherungssumme, viel niedriger. Man soll auch erwähnen, dass es Versicherungsgesellschaften gibt, die Anspruch auf eine Rente nur dann annehmen, wenn der Verlust der Fähigkeit, jede Arbeit zu verrichten besteht. Es gibt auch Versicherer, die Rentenbezüge bei dem Verlust der Arbeitsfähigkeit im ausgeübten Beruf anbieten. Die zweite Möglichkeit ist natürlich viel vorteilhafter für die versicherte Person. Die Höhe des Beitrags hängt vom Alter des Versicherten, vom ausgeübten Beruf und von der Höhe der  künftigen Rentenverpflichtungen. Ich möchte noch einmal betonen, dass die Selbstständige im Fall der Verlust der Arbeitsfähigkeit infolge einer Erkrankung oder aufgrund eines Unfalls zu keinen Leistungen von dem Staat berechtigt sind.

 

 

Unfallversicherung

Private Versicherung für Unfallfolgen, die bei einer guten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wurde, wirkt rund um die Uhr, in der ganzen Welt, abgesehen davon, ob die versicherte Person Unfallverursacher oder Unfallgeschädigter ist. Die Entschädigung wird schon ab 1% der Behinderung ausgezahlt (bei der gesetzlichen Versicherung erst ab 20%). Monatsbeitrag bei dieser Versicherung, bei sehr guten Bedingungen wird wie bei folgenden Beispielen berechnet:

- Für Männer, unabhängig von Alter und Beruf, ca. 22€ monatlich bei maximaller Versicherung 250.000 €, bis 50.000 € Deckung der Rettungskosten, 10.000 €- nicht rückzahlbare finanzielle Beihilfe im Falle einer soziallen Krankheit, 10.000 € im Falle eines Todesunfalls, 1000€- zusätzliche Behandlungskosten (z.B. Selbstbeteiligungskosten bei der Krankenversicherung)

- Für Frauen, unabhängig von Alter und Beruf, ca. 16 €, Leistungen wie oben und zusätzlich Deckung des Kosten einer kosmetischen Operation bis 25.000 €.

Zusätzlich kann man in beiden Fällen eine monatliche Rente in Höhe von 500 € im Falle der Behinderung über 90% oder 250 € im Falle der Behinderung über 50% sichern- zusätzliche Kosten betragen nur 3,92 € monatlich.

Im Rahmen der o.g. Beiträge erhält man noch eine Leistung:

- Im Falle der Arbeitslosigkeit wird die versicherte Person von Beitragszahlung in der Arbeitslosenzeit, aber nicht länger als 5 Jahre, befreit. Außerdem kann 51% des Beitrags von der Steuer abgesetzt werden (gemäß §10 EStG).

Unfallversicherungsbeitrag ist wesentlich niedriger als Versicherungsbeitrag für Berufsunfähigkeit, aber bei dieser Versicherung ist Leistungsbereich breiter (im Falle der Verlust der Arbeitsfähigkeit infolge einer Erkrankung oder aufgrund eines Unfalls).  Bei Unfallversicherung wird Geld im Falle eines Gesundheitsschadens aufgrund eines Unfalls ausgezahlt. Oben genannte Informationen bezeugen, dass man bei ziemlich geringen finanziellen Belastung, die Familie und sich selber von den Unfallfolgen finanziell sichern kann. Fehlender Versicherungsschutz bei Selbstständigen ist sehr riskant.

 

 

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